Übertritt Kurzzeitgymnasium

In der Sekundarschule Niveau A können sich interessierte Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium anmelden. Das Verfahren dauert ein Semester. Der Übertritt erfolgt nach der 2., ausnahmsweise der 3. Klasse. Die Klassenlehrperson der Sek macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab.

Grundsätzlich gelten im Zusammenhang mit dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Schüpfheim die Aufnahmebedingungen gemäss den folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • "Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung" SRL Nr. 502.
  • "Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule" SRL Nr. 405b (s.a. unter Information - Anmeldung)
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