Übertritt Gymnasium Plus

In der Sekundarschule Niveau A können sich interessierte Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren in den fünfjährigen Lehrgang der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus anmelden (gleich wie für den vierjährigen Lehrgang) Kurzzeitgymnasium anmelden. Der Übertritt erfolgt nach der 2. oder 3. Klasse. Die Klassenlehrperson der Sek macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab.

Es werden auch Schülerinnen und Schüler ab der 2. oder 3. Klasse von Langzeitgymnasien aufgenommen, sofern die Promotionsbedingungen der Abgeberschulen erfüllt sind.

Grundsätzlich gelten im Zusammenhang mit dem Übertritt an das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Schüpfheim die Aufnahmebedingungen gemäss den folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • "Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung" SRL Nr. 502
  • "Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule" SRL Nr. 405b (s.a. unter Information - Anmeldung)
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen