Geltende Bestimmungen

Rechtliche Grundlage bietet die „Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule“, SRL 405b. Hier der Auszug über die Leistungsanforderungen in den Niveaufächern (DE, FR, EN, MA):

Richtwerte für den Übertritt

  • Getrennte Sekundarschule Niveau A

In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.

  • Kooperative und integrierte Sekundarschule

In mindestens drei Fächern des Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler werden in der Regel ins Gymnasium Plus aufgenommen, wenn die Grundanforderungen für den Übertritt ins Gymnasium im jeweiligen Herkunftskanton erfüllt sind. 

Schulgeld für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler. Die Bewilligung einer Kostengutsprache zur Übernahme der Schulgelder ist von den Erziehungsverantwortlichen immer vorgängig bei der entsprechenden kantonalen Behörde (Erziehungsdirketion, Bildungsamt o.ä.) sorgfältig abzuklären. Wenn für ein Gesuch eine Aufnahmebestätigung unserer Schule Voraussetzung ist, so setze man sich direkt mit dem Prorektor, 041 485 80 22 oder 079 546 46 01 oder prorektorat.kssch@edulu.ch in Verbindung.

  • mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.

Hier ist die wichtigste Information zum Übertritt als Übersicht für Eltern/Erziehungsberechtigte sowie für Schülerinnen und Schülern dargestellt (Quelle DVS),

Download Übersicht für Eltern/Erziehungsberechtigte

Download Zeitliche Übersicht der DVS

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen