Weisungen und Bestimmungen

Schweizerische und kantonale Rechtsgrundlagen

MAR

DAS MAR ist das Schweizerische Maturitätsanerkennungsreglement, erlassen vom Bundesrat. Daraus leitete der Kanton Luzern das kantonale Gymnasialgesetz und die Verordnung zu diesem Gesetz ab

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Gymnasialverordnung

Die Gymnasialverordnung des Kantons Luzern basiert auf dem MAR und dem kantonalen Gymnasialgesetz. Die Kantonsschulen, ihre Leitungen, die Lehrpersonen und die Schüler/innen sind dem Gesetz und der Verordnung verpflichtet.

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Maturitätsreglement

Das Maturitätsreglement des Kantons Luzern legt fest, wie die Maturitätsprüfungen zu erfolgen haben. Übergeordnet ist wieder das MAR sowie das Gymnasialgesetz.

Download Maturitätsreglement des Kantons Luzern

Mündigkeit

Unsere Schüler/innen erreichen während ihrer Zeit an der Kanti die Volljährigkeit. Der Rechtsdienst des Bildungs- und Kulturdepartementes hat zu diesem Thema ein Informationsblatt erstellt.

Download Merkblatt Mündigkeit

Weisungen der Schule

 

Download Merkblatt SJ 20/21

Schulordnung

Wo Menschen sich regelmässig treffen, zusammenarbeiten und die gleichen Infrastrukturen benutzen, sind Regelungen und Weisungen unerlässlich. Die Schulleitung der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus hat auf der Basis von rechtlichen Vorgaben einige Regeln und Weisungen erlassen:

Download Haus- und Schulordnung

Bestimmungen für den Instrumentalunterricht

Die Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus arbeitet im Rahmen des freiwilligen und obligatorischen Instrumentalunterrichts eng mit den kommunalen Musikschulen zusammen. Bitte beachten Sie das neue Merkblatt für die Organisation des Unterrichts ab Schuljahr 20/21.

Download Merkblatt Instrumentalunterricht

Antrag 60 Minuten-Instrumentalunterricht

Im Regelfall dauert eine Lektion 40 Min. für freiwilligen oder obligatorischen Unterricht, im Ausnahmefall 60 Min. für obligatorischen Unterricht, jedoch ausschliesslich nach Bewilligung durch die Schulleitung. Der Schulleitung ist vor der Anmeldung bis spätestens bis Mitte April vor dem jeweils nächsten Unterrichtsjahr vorliegendes Gesuch mit Begründung vorzulegen.

Download Antrag für 60 Minuten-Instrumentalunterricht

Kollektive Nachprüfungen

Die kollektiven Nachprüfungen dienen dazu, verpasste Prüfungen (Urlaube/Absenzen) geordnet nachzuholen. Die Termine sind im Schulterminplan aufgeführt.

Download Regelung über die kollektiven Nachprüfungen (KN)

ICT-Richtlinien

Die ICT-Hard- und Software der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus sind Arbeitsinstrumente für schulische Zwecke und bedürfen einer sorgfältigen Handhabung. Näheres ist im Dokument „Weisung an die Lernenden für die Benutzung von Informatikmitteln in der Schule“ geregelt.

Informatik-Weisungen

Absenzen und Verspätungen

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte können hier nachsehen, wie das Absenzenwesen (Krankheitsfälle, Urlaube) und der Umgang mit Verspätungen (höhere Gewalt) geregelt ist.

Dazu gibt es zwei Dokumente zum Download:

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