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Wir bilden Talente der Zukunft.

Aufnahme von ausserkantonalen Schüler/innen

Gymnasium Plus

Schülerinnen und Schüler aus der Zentralschweiz
Schülerinnen und Schüler aus Nidwalden, Obwalden, Uri und Zug können sich für das Gymnasium Plus der KS Schüpfheim bewerben. Ob der Wohnsitzkanton die Ausbildungskosten übernimmt, richtet sich nach dem aktuellen RSZ-Liste (Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz).

Im Schuljahr 2026/27 ist eine Kostenübernahme unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Nidwalden: Aufnahmebedingungen der Kantonalen Mittelschule Nidwalden und Kostengutsprache der Bildungsdirektion
  • Obwalden: Aufnahme- und Promotionsbedingungen der Kantonsschule Obwalden
  • Uri und Zug: vorgängige Genehmigung der zuständigen kantonalen Bildungsbehörden


Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen AG, BE, BL, FR und SO

Eine Bewerbung an der KS Schüpfheim kann grundsätzlich geprüft werden. Für den gewünschten Bildungsgang weist die aktuelle RSA-Liste (RSA: Regionale Schulabkommen) eine mögliche Beitragsleistung der Kantone AG, BE, BL, FR und SO aus. Voraussetzung ist jedoch eine vorgängige schriftliche Kostengutsprache des zuständigen Amts. Unabhängig davon müssen die schulischen und gegebenenfalls talentbezogenen Aufnahmebedingungen erfüllt und ein Platz verfügbar sein. Eine definitive Aufnahme können wir erst nach Abschluss beider Prüfungen bestätigen.

Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Bern erfahren hier, welche Bedingungen für die Übernahme des Schulgeldbeitrags erfüllt sein müssen, wie die Anmeldung "Berner Talent" für den Besuch des Gymnasium Plus abläuft und wie bei den beiden Gesuchseinreichung vorzugehen ist. 

Kurzzeitgymnasium

Schülerinnen und Schüler aus der Zentralschweiz
Eine Kostenübernahme ist im aktuellen RSZ für Schülerinnen und Schüler aus Nidwalden und Obwalden möglich, wenn die kantonalen Aufnahmebedingungen erfüllt sind und ein in ihrem Wohnsitzkanton nicht angebotenes gymnasiales Angebot gewählt wird.

Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Bern
Eine Beitragsleistung ist bei Wohnsitz im Kanton Bern (grenznah) grundsätzlich möglich, setzt aber eine vorgängige schriftliche Kostengutsprache voraus.