Hinweise: Im Regelfall dauert eine Lektion 40 Min. Für freiwilligen oder obligatorischen Unterricht (Talent MU, SMU, WMU) sind im Ausnahmefall 60 Min möglich. 60 Min. Unterricht sind sinnvoll für ambitionierte Musiker/innen mit ausgewiesenem Potential. Der Schulleitung ist vor der Anmeldung des Instrumental- und Gesangsunterrichts vorliegendes Gesuch mit Begründung vorzulegen. Die Gesuchstellung erfolgt bereits im Aufnahmeverfahren an die Schule, spätestens jedoch bis Mitte April vor dem jeweils nächsten Unterrichtsjahr. Ein Vorsingen oder Vorspielen vor der Talentkoordination ist in jedem Fall obligatorisch. Hat dies bereits ausserhalb der Schule stattgefunden, z.B. an einer anderen Musikschule mit Förderprogramm oder TMLU, so ist bei der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung beizulegen. Weitere Information finden Sie im jährlich aktualisierten Dokument: "Bestimmungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht".
Die Unterzeichnenden stellen hiermit den Antrag auf 60-Min-Instrumental-, bzw. Gesangsunterricht.
Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.