Zwischenjahr
Das Zwischenjahr findet am Kurzzeitgymnasium nach dem 2. Schuljahr und am Gymnasium Plus nach dem 3. Schuljahr statt. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Promotion am Ende des 2. Schuljahres (Kurzzeitgymnasium) beziehungsweise des 3. Schuljahres (Gymnasium Plus).
Während des Zwischenjahres besuchen die Schülerinnen und Schüler im Ausland eine weiterführende allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II. Nach ihrer Rückkehr setzen sie ihre Ausbildung an der Kantonsschule Schüpfheim beziehungsweise am Gymnasium Plus eine Jahrgangsstufe unterhalb ihrer bisherigen Klasse fort.
Die Absicht, im darauffolgenden Schuljahr ein Zwischenjahr zu absolvieren, muss der Schulleitung bis spätestens Ende April schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.
Informationen und Unterstützung bei der Organisation eines Austauschjahres bieten beispielsweise AFS Schweiz und YFU Schweiz. Informationen zur Förderung schulischer Austauschprojekte sind bei Movetia erhältlich.
Auslandsemester
Das Auslandssemester dient der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern des Kurzzeitgymnasiums und des Gymnasium Plus, die schulisch überdurchschnittlich leistungsstark sind. Es ist ausschliesslich in der 2. Klasse möglich.
Ein Anspruch auf ein Auslandssemester besteht nicht. Neben den durchgehend guten bis sehr guten Noten bewertet die Schulleitung auch Aspekte des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeit.
Im Kurzzeitgymnasium umfasst der Auslandsaufenthalt ein Semester. Die Rückkehr erfolgt zu Beginn des 2. Semesters oder zu Beginn des folgenden Schuljahres. Im Gymnasium Plus findet das Auslandssemester während der Quartale 1 und 2 oder der Quartale 3 und 4 statt. Die Rückkehr erfolgt entsprechend zu Beginn des 3. Quartals oder zu Beginn des folgenden Schuljahres.
Die Schulleitung muss bis spätestens Ende April über die Absicht informiert werden, im darauffolgenden Schuljahr ein Auslandssemester zu absolvieren.
Das Bewerbungsformular und die weiteren Bestimmungen sind bei der Klassenlehrperson erhältlich.